Der Pool ist dreckig, der Meerblick fehlt, nebenan ist eine riesige Baustelle – es gibt zahlreiche Gründe, warum der Urlaub eine böse Überraschung werden kann. Doch in solchen Fällen kannst du als enttäuschter Urlauber deine Reise reklamieren und einen Teil deines Geldes zurückverlangen. Auf wie viel Geld du dann allerdings Anspruch hast, ist schwierig zu sagen. Doch Reisemängel-Tabellen geben dir einen guten Überblick.
Die Frankfurter Tabelle
Die Frankfurter Tabelle wurde in den 1980er-Jahren von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main aufgrund des boomenden Tourismus angefertigt. Sie listet zahlreiche Reisemängel auf und gibt an, um wie viel Prozent der Reisepreis in diesen Fällen gemindert werden kann.
Bei einem fehlenden WC hast du laut Frankfurter Tabelle beispielsweise Anspruch auf 15 Prozent des Reisepreises. Bei schlechter Zimmerreinigung kannst du bis zu 20 Prozent zurückverlangen und bei Ungeziefer in der Unterkunft sind es sogar bis zu 50 Prozent, und zwar abhängig von der Schwere des Befalls.
Allerdings gilt die Frankfurter Tabelle als veraltet, da sie seit etwa 20 Jahren nicht mehr erneuert wurde. Nichtsdestotrotz eignet sie sich prima für einen ersten, gröberen Überblick. Doch keine Sorge, mittlerweile gibt es auch bessere Quellen.
Die Kemptener Reisemängel-Tabelle
Etwas ausführlicher ist die Kemptener Reisemängel-Tabelle, die es seit 1998 gibt und die nach verschiedenen Kategorien sortiert ist. Vom Flug bis hin zum Hotel werden, anders als in der Frankfurter Tabelle, bekannte Präzedenzfälle gelistet, an denen du dich orientieren kannst. Zu jedem einzelnen Reisemangel wird ein Gerichtsfall sowie eine Prozentzahl für die Preisminderung genannt.
Aber Achtung: Es handelt sich hierbei um Einzelfallentscheidungen, die vor Gericht ausgetragen wurden. Damit ist allerdings noch lange nicht garantiert, dass nach den Präzedenzfällen auch in Zukunft geurteilt wird.
ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln
Nach demselben Prinzip funktioniert im Übrigen auch die ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln. Auch diese umfasst Gerichtsentscheidungen und unterteilt sie in Bereiche wie Essen, Trinken, Pool, Strand oder Kinderbetreuung. Du willst dich grob bezüglich Reisemängel orientieren, dann wirf doch mal einen Blick hinein.
Und so gehst du bei Reisemängeln im Urlaub vor
Keine Frage, Reisemängel können einen Urlaub ganz schön verderben. Wichtig ist, dass du trotzdem einen kühlen Kopf bewahrst. Eine gute Dokumentation der Reisemängel ist letztlich eine entscheidende Grundlage dafür, wenn du dein Geld zurück möchtest.
Informiere bei einem bestehenden Reisemangel daher zunächst deine Reiseleitung oder deinen Reiseveranstalter vor Ort und fordere sie dazu auf, das Manko zu beseitigen. Erstelle obendrein eine Mängelliste, die du dir schriftlich bestätigen lässt. Und last, but not least: Verfasse einen Beweiskatalog der Reisemängel. Fertige dazu Protokolle an, mache Fotos und Videos oder sammle Zeugenaussagen. Nur so hast du letzten Endes auch eine Chance, einen Teil deines Geldes wiederzusehen.