Einkaufs-Knigge: Was im Laden erlaubt ist und was nicht

| Lesezeit:

1 Minute

Am Duschgel riechen, Verpackungen öffnen, Obst probieren: Was darf man eigentlich in der Drogerie und im Supermarkt – und was nicht? Hier findest du eine Übersicht über geltende Spielregeln, die dir den Einkauf erleichtern.

Mann schiebt Einkaufswagen, Frau sitzt im Wagen.

Du probierst im Supermarkt erst einmal die Erdbeeren, bevor du sie kaufst und benutzt anstelle des Einkaufswagens lieber deine mitgebrachte Handtasche? Dann ist es höchste Zeit, die Do’s und Don’ts in Drogerien und Supermärkten kennenzulernen. Wir verraten dir, was man darf und was man besser sein lassen sollte.



Was darf man in Drogerie und Supermarkt  – und was nicht?

1. Verpackungen öffnen: Hierbei kommt es ganz auf die Ware an. So ist es durchaus erlaubt, die Eierpackung zu öffnen, um zu überprüfen, ob alle Eier unversehrt sind. Und es ist auch in Ordnung, vor dem Kauf am Duschgel zu riechen. Das Öffnen eines Marmeladenglases ist aber verboten. Doch wo liegt der Unterschied? Als Faustregel gilt: Die Verpackung darf durch das Öffnen nicht beschädigt werden und das Produkt muss noch problemlos verkauft werden können.

2. Obst probieren: Auch wenn es noch so verführerisch sein mag, Erdbeeren, Kirschen und Co. direkt am Obststand zu probieren: Rein rechtlich ist es Diebstahl, vor dem Kauf zu naschen. Frag deshalb besser nach einem Probierstück, bevor du zugreifst.

3. Eigene Tasche statt Einkaufswagen: Selbst, wenn alle Waren bequem in deinen Jutebeutel passen und es viele Leute so handhaben, solltest du lieber den Einkaufswagen oder -korb der Drogerie oder des Supermarktes nutzen. Denn genau genommen kann das Einpacken in die eigene Tasche als Diebstahl ausgelegt werden.

4. Pfandflaschen von anderen Läden abgeben: Es ist kein Problem, Pfandflaschen von anderen Supermärkten abzugeben. Zumindest, wenn der Laden eine Verkaufsfläche hat, die größer als 200 Quadratmeter ist.


Über unsere Autorin: